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Notdienst für unsere Kunden

Im Notfall hilft unser Notdienst

Selbst bei neuen oder gut gewarteten Anlagen kann immer etwas passieren. Und meistens bricht das Rohr auch noch am Wochenende oder die Heizung fällt im Winter aus.

Umso besser, wenn Sie sich auf Ihren Handwerker voll verlassen können und in Notfällen sofort jemanden erreichen. Denn Hilfe am nächsten Werktag nützt in ernsten Fällen meist nichts mehr.

Für unsere Vertragskunden bieten wir deshalb einen Notdienst an 365 Tagen im Jahr mit transparenten Preisen und ohne versteckten Kosten an. Denn man weiß ja nie, wann mal etwas passiert.

Der Notdiensttarif gilt Samstags, Sonntags, an Feiertagen, sowie vom 24.12. – 05.01. und außerhalb unserer regulären Regelarbeitszeiten von MO-DO 7:00 – 16:30 und FR 7:00 – 12:00 Uhr.

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Notdienst-Reparaturbedingungen

In Erweiterung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gas- u. Wasser-Installateur- und Lüftungsbauer-, Klempner- und Kupferschmiedehandwerk gilt zusätzlich folgendes als vereinbart:

  1. Die Mindestarbeitszeit beträgt 1 Stunde. Angefangene Stunden werden zur vollen Stunde aufgerundet.
  2. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erbringung der Leistung fällig.
  3. Bei à-conto-Zahlungen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung.
  4. Bei provisorisch durchgeführten Leistungen ist eine Gewährleistung, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen.

Unsere Konditionen für Notdienst-Einsätze

Bitte beachten Sie, dass der Notdienst eine Serviceleistung ist, die einen höheren Aufwand und höhere Preise sowie besondere Geschäftsbedingungen beinhaltet. Grundlage für die Abrechnung ist nicht der Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern der Zeitpunkt der Ausführung.

Notdienst KFZ Pauschale für An- und Abfahrt zum Montageort 25,00 €
Facharbeiter für Rüst-, Fahr- und Montagezeiten, je angefangene Stunde 74,50 €

Bei Bedarf

An Sonderfeiertagen, wie Ostersonntag und Pfingstsonntag, Maifeiertag und ersten Weihnachtsfeiertag werden zusätzlich Sonderaufschläge von 50% auf den oben angegebenen Stundensatz erhoben. 37,25 €
KFZ-Einsatzpauschale für eventuell nötige Beschaffungsfahrten. 25,00 €
Notwendige Materialien berechnen wir nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Zu den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Verkaufspreislisten des örtlichen Sanitär- und Heizungsgroßhandel.

Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwert-/Umsatzsteuer wird jeweils mit dem am Tag der Lieferung geltenden Steuersatz z. Zt. 19 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass Rüst- und Fahrzeiten auch als Arbeitszeit berechnet werden und deshalb nicht gesondert ausgewiesen werden.

Dieses starke Team ist immer für Sie da.

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